31 Jul, 2013
by KIKI
Author:
KIKI
Jura - Arbeitsrecht

 

 

Mittwoch ist Juratag! Sofern ich es schaffe, möchte ich mittwochs über wichtige Arbeitsrechte und Grundrechte aufklären und zwar auf einfache und verständliche Weise.

 

Gerade Arbeitsrecht ist super wichtig und interessant, weil es das regelt, womit die meisten von uns täglich viel Zeit verbringen, unsere Arbeit. Es gibt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vor und wurde ursprünglich entwickelt, um zwischen diesen beiden Parteien einen Interessenausgleich zu schaffen. Eigentlich ist es aber eher ein Regelwerk, welches zugunsten der Arbeitnehmer geschaffen wurde, weil sie üblicherweise die Schwächeren sind.

 

Warum sind Arbeitnehmer eigentlich schwächer? Das ist eine gute Frage, sind sie doch ganz klar in der Überzahl, verglichen mit ihrem Gegenüber, den Arbeitgebern. Die Erklärung findet sich vielleicht eher in der Soziologie oder Psychologie und hat etwas mit Machtverhältnissen zu tun. Arbeitgeber sind klassisch diejenigen, die eine Firma, Kapital und finanzielle Möglichkeiten haben. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber meist auch arbeitsrechtlich gut beraten sind, weil sie sich Anwälte einfacher leisten können bzw. diese oft benötigen, um Arbeitsverträge richtig auszugestalten oder Entlassungen vorzubereiten. Arbeitnehmer hingegen befinden sich meist schon, was ihre Kenntnisse, Ausbildung oder Beratung anbelangt, in einer unterlegenen Position. Außerdem sind sie finanziell einfach schlechter gestellt, haben oft allein eine Familie zu ernähren oder waren gerade arbeitslos oder drohen es zu werden. Aufgrund dieses Machtverhältnisses ordnen sich Arbeitnehmer oft zwangsläufig dem Arbeitgeber unter und akzeptieren das, was er vorgibt, manchmal auch, um z.B. eine Kündigung zu verhindern. Außerdem haben Arbeitnehmer vielfach einfach nicht das Geld, einen Anwalt, insbesondere nach einer Kündigung, aber auch vor der Unterzeichnung eines zweifelhaften Arbeitsvertrages, zu engagieren.

 

Hier kommt das Arbeitsrecht ins Spiel. Insbesondere aus gerichtlichen Verfahren, die z.B. Kündigungen, Mutterschutz, behinderte Arbeitnehmer, Auszubildende, aber auch Streiks, Tarifverhandlungen und vieles mehr betrafen, haben sich über die Jahre viele Gesetze entwickelt, die im demokratischen Prozess zustande kamen. Die Gesetze regeln in den meisten Fällen Rechte schwächer gestellter Arbeitnehmer, wie Schwangere, solche, denen gekündigt wurde oder Auszubildende, damit es nicht ständig zu neuen Rechtsstreiten kommen muss, sondern die Arbeitgeber sich bereits im Vorfeld und durch anwaltliche Beratung richtig oder richtiger verhalten, bestimmte Dinge erst gar nicht möglich sind, z.B. eine Schwangere noch kurz vor dem Geburtstermin zu beschäftigen oder einem Arbeitnehmer einfach ohne besondere, gute Gründe zu kündigen.

 

Für letzteren Fall wurde z.B. das Kündigungsschutzrecht entwickelt. Es schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen seitens der Arbeitgeber. Ich werde über das Kündigungsschutzrecht in Zukunft noch genauer informieren, weil es ganz elementare Rechte von Arbeitnehmern regelt und es in der Praxis einfach wahnsinnig wichtig ist, schließlich ist eine Kündigung, anders als für den Arbeitgeber, mit einer ganz gravierenden Veränderung der Lebensverhältnisse des Arbeitnehmers verbunden. Vorausgesetzt die Kündigung ist rechtmäßig und der Arbeitnehmer verliert seinen Arbeitsplatz, ist er erstmal arbeitslos. Auch wenn ihm meist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zusteht, ist Arbeitslosigkeit nach wie vor eine sehr unangenehme Situation, die auch die persönlichen Verhältnisse der Menschen betrifft. Als Arbeitsloser muss man sich dann oftmals, sofern man nicht gleich eine neue Arbeitsstelle findet, vor dem Partner, Freunden oder Nachbarn rechtfertigen. Arbeitslosigkeit kann auch beträchtliche Auswirkungen auf die Psyche der Betroffenen haben und bei längerer Dauer eine große Unzufriedenheit auslösen. Diese Probleme sieht der Arbeitgeber meist gar nicht, muss er natürlich auch nicht, schließlich hat er sich um die Existenz seiner eigenen Firma zu kümmern.

 

Jedenfalls ist das Kündigungsschutzrecht dafür da, dem Arbeitgeber Kündigungen nur zu gestatten, wenn bestimmt Gründe vorliegen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, z.B. weil er sich wiederholt als ungeeignet für die ihm abverlangte Arbeit erwiesen hat, die aus einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers resultieren, z.B. weil er immer zu spät zur Arbeit kommt oder etwas in der Firma geklaut hat, oder aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers es erfordern, einen oder mehrere Arbeitnehmer zu entlassen, weil sonst die Existenz der Firma auf dem Spiel stünde. Diese sogenannte betriebsbedingte Kündigung ist es, wenn man im Fernsehen von Massenentlassungen bei einem der großen deutschen Konzerne hört. Ob diese Entlassungen im Einzelnen gerechtfertigt sind, diese Frage stellt man sich ja gerade als Arbeitnehmer, müssen im Zweifel Richter entscheiden, die sich mit eingereichten Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern auseinandersetzen.

 

Ich werde über die einzelnen Rechte beim nächsten Mal erzählen, eine wichtige Regel nenne ich aber schonmal. Um möglichst schnell klare Verhältnisse nach einer Kündigung zu schaffen, ist es notwendig, dass ein Arbeitnehmer spätestens drei Wochen nach der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreicht, wenn er gegen seine Kündigung vorgehen will. Danach kann er, auch wenn die Kündigung völlig ungerechtfertig war, seinen Arbeitsplatz in der Firma nicht mehr retten. Die Kündigung ist dann wirksam.

 

Also, mehr beim nächsten Mal ...

 

KIKI