31 Jul, 2013
by KIKI
Author:
KIKI
Jura - Arbeitsrecht

 

 

Mittwoch ist Juratag! Sofern ich es schaffe, möchte ich mittwochs über wichtige Arbeitsrechte und Grundrechte aufklären und zwar auf einfache und verständliche Weise.

 

Gerade Arbeitsrecht ist super wichtig und interessant, weil es das regelt, womit die meisten von uns täglich viel Zeit verbringen, unsere Arbeit. Es gibt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vor und wurde ursprünglich entwickelt, um zwischen diesen beiden Parteien einen Interessenausgleich zu schaffen. Eigentlich ist es aber eher ein Regelwerk, welches zugunsten der Arbeitnehmer geschaffen wurde, weil sie üblicherweise die Schwächeren sind.

 

Warum sind Arbeitnehmer eigentlich schwächer? Das ist eine gute Frage, sind sie doch ganz klar in der Überzahl, verglichen mit ihrem Gegenüber, den Arbeitgebern. Die Erklärung findet sich vielleicht eher in der Soziologie oder Psychologie und hat etwas mit Machtverhältnissen zu tun. Arbeitgeber sind klassisch diejenigen, die eine Firma, Kapital und finanzielle Möglichkeiten haben. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber meist auch arbeitsrechtlich gut beraten sind, weil sie sich Anwälte einfacher leisten können bzw. diese oft benötigen, um Arbeitsverträge richtig auszugestalten oder Entlassungen vorzubereiten. Arbeitnehmer hingegen befinden sich meist schon, was ihre Kenntnisse, Ausbildung oder Beratung anbelangt, in einer unterlegenen Position. Außerdem sind sie finanziell einfach schlechter gestellt, haben oft allein eine Familie zu ernähren oder waren gerade arbeitslos oder drohen es zu werden. Aufgrund dieses Machtverhältnisses ordnen sich Arbeitnehmer oft zwangsläufig dem Arbeitgeber unter und akzeptieren das, was er vorgibt, manchmal auch, um z.B. eine Kündigung zu verhindern. Außerdem haben Arbeitnehmer vielfach einfach nicht das Geld, einen Anwalt, insbesondere nach einer Kündigung, aber auch vor der Unterzeichnung eines zweifelhaften Arbeitsvertrages, zu engagieren.

 

Hier kommt das Arbeitsrecht ins Spiel. Insbesondere aus gerichtlichen Verfahren, die z.B. Kündigungen, Mutterschutz, behinderte Arbeitnehmer, Auszubildende, aber auch Streiks, Tarifverhandlungen und vieles mehr betrafen, haben sich über die Jahre viele Gesetze entwickelt, die im demokratischen Prozess zustande kamen. Die Gesetze regeln in den meisten Fällen Rechte schwächer gestellter Arbeitnehmer, wie Schwangere, solche, denen gekündigt wurde oder Auszubildende, damit es nicht ständig zu neuen Rechtsstreiten kommen muss, sondern die Arbeitgeber sich bereits im Vorfeld und durch anwaltliche Beratung richtig oder richtiger verhalten, bestimmte Dinge erst gar nicht möglich sind, z.B. eine Schwangere noch kurz vor dem Geburtstermin zu beschäftigen oder einem Arbeitnehmer einfach ohne besondere, gute Gründe zu kündigen.

 

Für letzteren Fall wurde z.B. das Kündigungsschutzrecht entwickelt. Es schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen seitens der Arbeitgeber. Ich werde über das Kündigungsschutzrecht in Zukunft noch genauer informieren, weil es ganz elementare Rechte von Arbeitnehmern regelt und es in der Praxis einfach wahnsinnig wichtig ist, schließlich ist eine Kündigung, anders als für den Arbeitgeber, mit einer ganz gravierenden Veränderung der Lebensverhältnisse des Arbeitnehmers verbunden. Vorausgesetzt die Kündigung ist rechtmäßig und der Arbeitnehmer verliert seinen Arbeitsplatz, ist er erstmal arbeitslos. Auch wenn ihm meist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zusteht, ist Arbeitslosigkeit nach wie vor eine sehr unangenehme Situation, die auch die persönlichen Verhältnisse der Menschen betrifft. Als Arbeitsloser muss man sich dann oftmals, sofern man nicht gleich eine neue Arbeitsstelle findet, vor dem Partner, Freunden oder Nachbarn rechtfertigen. Arbeitslosigkeit kann auch beträchtliche Auswirkungen auf die Psyche der Betroffenen haben und bei längerer Dauer eine große Unzufriedenheit auslösen. Diese Probleme sieht der Arbeitgeber meist gar nicht, muss er natürlich auch nicht, schließlich hat er sich um die Existenz seiner eigenen Firma zu kümmern.

 

Jedenfalls ist das Kündigungsschutzrecht dafür da, dem Arbeitgeber Kündigungen nur zu gestatten, wenn bestimmt Gründe vorliegen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, z.B. weil er sich wiederholt als ungeeignet für die ihm abverlangte Arbeit erwiesen hat, die aus einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers resultieren, z.B. weil er immer zu spät zur Arbeit kommt oder etwas in der Firma geklaut hat, oder aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers es erfordern, einen oder mehrere Arbeitnehmer zu entlassen, weil sonst die Existenz der Firma auf dem Spiel stünde. Diese sogenannte betriebsbedingte Kündigung ist es, wenn man im Fernsehen von Massenentlassungen bei einem der großen deutschen Konzerne hört. Ob diese Entlassungen im Einzelnen gerechtfertigt sind, diese Frage stellt man sich ja gerade als Arbeitnehmer, müssen im Zweifel Richter entscheiden, die sich mit eingereichten Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern auseinandersetzen.

 

Ich werde über die einzelnen Rechte beim nächsten Mal erzählen, eine wichtige Regel nenne ich aber schonmal. Um möglichst schnell klare Verhältnisse nach einer Kündigung zu schaffen, ist es notwendig, dass ein Arbeitnehmer spätestens drei Wochen nach der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreicht, wenn er gegen seine Kündigung vorgehen will. Danach kann er, auch wenn die Kündigung völlig ungerechtfertig war, seinen Arbeitsplatz in der Firma nicht mehr retten. Die Kündigung ist dann wirksam.

 

Also, mehr beim nächsten Mal ...

 

KIKI

 

 

5 Jun, 2013
by KIKI
Author:
Nikolai
Law - Jura, mittwochs auf deutsch ...

Ha, Wednesday will be my law day. I will explain basic civil rights and labour rights in a very simple and interesting way, so that everybody understands them. I try hard at least ;-) It will be in German because it is important for Germans to understand it properly, not so interesting for you people from other countries anyway ...

Also, wie ich schon sagte, wird Mittwoch mein Juratag. Irgendwie muss ich ja auch in mein neues Business meine jahrzehntelange Ausbildung einfließen lassen, sonst war das ja völlig umsonst ;-)

Meine Idee ist schon lange, insbesondere weil Leute immer so Sachen sagen wie „Und, Jura ist ganz schön trocken, oder?“ oder „Also ich könnt mir die ganzen Gesetze nicht merken!“, eine Art Aufklärungsarbeit zu leisten was den schweren Berufsstand des Juristen und seine ihm zugeschriebenen, hartnäckigen Vorurteile anbelangt. Ich fand Jura z.B. immer superinteressant, obwohl ich eigentlich eher ein künstlerisches Kerlchen bin, spiele Gitarre, mache Fotos und man mag es nicht glauben, male manchmal sogar ...

Jura ist im Grunde nicht trockener als ein Knäckebrot, das man dick mit Butter und dann mit Fruchtmarmelade bestreicht. Wenn Ihr derart Metaphern nicht mögt, müsst Ihr es mir sagen, sie fallen mir manchmal einfach ein und ich finde sie dann super! Man kann sich also buchstäblich alles auch schön machen.

Tatsächlich finde ich gerade Arbeitsrecht gar nicht trocken und meine Zeit, die ich z.B. in der ver.di Bibliothek zugebracht habe und dort viel mit anderen Juristen geplauscht habe, hat sich immer recht interessant und abwechslungsreich gestaltet. Auch wenn ich den Kern der Aussage natürlich verstehe, man stellt sich riesige Aktenberge und dicke Luft in kleinen Zimmerchen vor, blasse „Paragraphenreiter“, die auch im Sommer nichts von den den langen Tagen haben, weil sie sowieso im Büro sitzen. So ist gerade das Arbeitsrecht ausgesprochen abwechslungsreich und hat ganz viel mit Menschen zu tun. Gerade, wenn man Arbeitnehmer vertritt, dann muss man ständig Sachen besprechen, sich mit Betriebsräten oder Gewerkschaften austauschen und Strategien entwickeln, um Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber möglichst gut zu lösen. Im Arbeitsrecht gibt es z.B. auch eine vom Gesetz vorgeschriebene Güteverhandlung vor praktisch jeder gerichtlichen Auseinandersetzung, d.h. also auch dann, wenn man schon vor der Richterin oder dem Richter sitzt. Güteverhandlung bedeutet, dass man sich, so wie in anderen Streitigkeiten auch, versucht, ohne ein Urteil gütlich zu einigen, nur dass es im Arbeitsrecht quasi vorgeschrieben ist, ein solches Gespäch auch nochmal vor dem Richter zu führen. Grund für diese Regel ist, dass man bis zuletzt versuchen möchte, an einem Arbeitsverhältnis und/oder an einer guten Stimmung zwischen den Parteien festzuhalten. Erstaunlicherweise kommt es dann in diesem Gespräch häufiger zu Wendungen, an die man vorher nicht gedacht hätte, und Missverständnisse klären sich z.B. auf, deshalb gibt es die Güteverhandlung wohl auch und deshalb finde ich sie auch prima.

In Jura muss man übrigens entgegen sehr verbreiteter Annahme praktisch kein einziges Gesetz auswendig lernen. Man hat immer eine Gesetzessammlung zur Hand und kann den genauen Wortlaut nachschlagen, sogar im Examen, man darf quasi in das Examen offiziell seinen Spickzettel mitnehmen, deshalb ist auch das Examen so leicht ;-)

Tatsächlich besteht die Schwierigkeit in Jura immer darin, dass sich Gesetze unterschiedlich interpretieren lassen. Es gibt also ganz viele verschiedene Meinungen, zu Gesetzen selbst, zu den mit ihrer Hilfe erlassenen Urteilen und zu vielen anderen Fragen und Problemen. Da sich Gesetze ganz oft ändern, bringt es sowieso nichts, sie auswendig zu lernen, abgesehen davon, dass es viel zu viele wären. Das ist auch das Praktische, wenn man zu einem Problem gefragt wird, kann man immer erstmal in die Bücher schauen und nachschlagen, man muss es sogar, weil es sein kann, dass das Gesetz, was gestern noch einen bestimmten Wortlaut hatte, heute anders klingt. Die Schwierigkeit bei Jura sind nicht die Gesetze und sie zu verstehen, sondern sie auf einen bestimmten Sachverhalt, im Arbeitsrecht z.B. eine Kündigung, anzuwenden und dann eine Lösung zu entwickeln mit guten Argumenten, mit denen man im Zweifel den Richter überzeugen kann. Auch wenn viele Leute immer denken, Juristen würden sich immer so kompliziert ausdrücken, liegt die Kunst des guten Juristen eher darin, sich ganz einfach auszudrücken, damit der Richter, die Gegenseite, der eigene Mandant und in vielen Prozessen die ehrenamtlichen Richter, die neben dem Richter sitzen, einen verstehen und der Richter einem am Ende recht gibt. Komplizierte Sätze und Rumgelaber lesen Richter meistens gar nicht gern, dann wird es umso schwieriger. Wichtig ist, das Richtige ganz einfach auszudrücken, dann überzeugt es quasi von selbst.

Eigentlich möchte ich es heute am ersten Juratag gar nicht so lang machen, zwei Sachen will ich aber noch erklären, dann kann ich nächste Woche daran anknüpfen.

Was sind eigentlich Grundrechte und was sind genau Arbeitsrechte, das will ich noch kurz erklären.

Grundrechte sind so was wie Menschenrechte für Deutsche. Sie stehen in unserem Grundgesetz, das so was ist wie eine Verfassung in anderen Ländern. Warum es hier nicht Verfassung heißt, erzähl ich ein anderes mal. Grundrechte sind quasi die wichtigsten Gesetze, die es in Deutschland gibt. Sie betreffen uns alle und alle Gesetze, die vom Bundestag oder den Landtagen erlassen werden, müssen diese wichtigsten Grundrechte quasi im Hinterkopf haben. Gesetze dürfen nicht gegen andere Gesetze verstoßen, aber erst recht dürfen sie nicht unsere Grundrechte verletzen.

Das allerwichtigste Grundrecht ist Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Weil er so wichtig ist, ist er auch ziemlich kurz, sein erster Satz lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Was das genau bedeutet, erzähl ich beim nächsten Mal, soviel erstmal zum Grundgesetz.

Und was sind Arbeitsrechte? Wie der Name schon sagt, betreffen Arbeitsrechte unsere Arbeit. Sie wurden ursprünglich erfunden, um Regeln aufzustellen, die die Arbeitsverhältnisse und damit Rechte und Pflichten für den Arbeitgeber und für die Arbeitnehmer betreffen, so Sachen wie Lohn, Arbeitszeiten, Urlaub, Lohn im Krankheitsfall, Streikrechte, Kündigungsschutz und vieles, vieles mehr ist darin geregelt. Es ist superspannend und superwichtig, gerade für Arbeitnehmer, die ja die Mehrzahl der Bevölkerung ausmachen. Und es gibt ganz viele verrückte Fälle und Probleme, über die ganze Doktorarbeiten geschrieben werden. Mein Thema in meiner Hausarbeit 2004 im ersten Staatsexamen war z.B. unter anderem die Frage, ob Arbeitnehmer, die für ihren Arbeitgeber durch die Gegend fliegen und Meilen sammeln, diese Meilen dann für ihre Privatflüge benutzen dürfen. Dazu gibt es unterschiedlichste Auffassungen und ich glaube, ich habe mich damals dafür entschieden. Es gibt aber auch Argumente dagegen ...

Gut, jetzt wisst Ihr, worum es mittwochs immer gehen wird, hauptsächlich um wichtige Arbeitsrechte und um deren einfache Erklärung, damit Ihr hoffentlich in Zukunft besser Bescheid wisst, wenn mal wieder ein Problem auftaucht mit dem Arbeitgeber, bevor Ihr gleich zum Anwalt geht.

Und ich werde versuchen, ein paar Mal im Jahr den ein oder anderen Spezialisten zu bitten, einen Artikel zu schreiben, so Doktoren z.B., die sich noch besser auskennen in schwierigen Fragen.

Also, macht es jut, gute Arbeit und bis bald

Nikolai